Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG, Schnaittach (DE)
Zweigniederlassung Steckborn
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Angebote, Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Leistungen der PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG, Zweigniederlassung Steckborn («Anbieterin») gegenüber ihren Kunden («Kunde»), insbesondere im Zusammenhang mit medizintechnischen Geräten, Trainingsgeräten, Zubehör, Ersatzteilen, Verbrauchsmaterialien, Software und damit zusammenhängenden Dienstleistungen («Produkte»).
1.2. Kunden, welche die Produkte gewerblich oder beruflich einsetzen, insbesondere Spitäler, Kliniken, Arztpraxen, physiotherapeutische Praxen, medizinische und physiotherapeutische Einrichtungen, diagnostische Institute, Fitness-Centers, Sportclubs, Forschungseinrichtungen und sonstige professionelle Marktteilnehmer werden nachstehend als «B2B-Kunden» bezeichnet. Kunden, welche die Produkte für den Privatgebrauch erwerben, werden als «Privatpersonen» bezeichnet.
1.3. Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen der Anbieterin und dem Kunden. Mit der Bestellung, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Produkte, anerkennt der Kunde diese AGB.
1.4. Abweichende oder ergänzende Bedingungen oder Bestätigungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn die Anbieterin diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, wenn die Anbieterin sie ausdrücklich in Textform angenommen hat.
1.5. Individuelle schriftliche Vereinbarungen, insbesondere Bestellungen, Aufträge, Rahmen-, Liefer- oder Serviceverträge, gehen diesen AGB im Falle eines Widerspruchs vor.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Angebote, Preislisten, Kataloge, Produktbeschreibungen, technische Dokumentationen und sonstige Angaben der Anbieterin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Bestellungen des Kunden sind rechtsverbindlich. Die Annahme durch die Anbieterin kann in Textform (z. B. Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Produkte erfolgen.
2.3 Die Anbieterin ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise abzulehnen, insbesondere bei fehlender Produktverfügbarkeit, regulatorischen Hindernissen, Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden oder Export- bzw. Sanktionsbeschränkungen.
2.4 Angaben über Produkte, insbesondere Abbildungen, Masse, Gewichte, technische Daten, Leistungsangaben und sonstige Spezifikationen, sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind oder sich ihre Verbindlichkeit aus zwingendem Medizinprodukterecht ergibt.
3. Medizinprodukterecht und regulatorische Anforderungen
3.1 Die Parteien beachten die auf sie jeweils anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften, insbesondere das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG; SR 812.21), die Medizinprodukteverordnung (MepV; SR 812.213) sowie die jeweils anwendbaren regulatorischen Anforderungen.
3.2 Die Anbieterin erfüllt die regulatorischen Pflichten, die ihr aufgrund ihrer konkreten Funktion gesetzlich obliegen.
3.3 Der Kunde ist für die Erfüllung der ihn treffenden regulatorischen Pflichten selbst verantwortlich.
3.4 Der Kunde darf die Produkte ausschliesslich entsprechend:
- ihrer vorgesehenen Zweckbestimmung;
- der Gebrauchsanweisung;
- den Sicherheitsinformationen;
- den Herstellerangaben; und
- den anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen
verwenden, lagern, transportieren, und gegebenenfalls weiterverkaufen.
3.5 Der Kunde darf Kennzeichnungen, Seriennummern, Unique Device Identifiers (UDI), Konformitätskennzeichen, Warnhinweise, Gebrauchsanweisungen oder sonstige regulatorisch relevante Angaben weder entfernen noch verändern oder unkenntlich machen.
3.6 Änderungen durch den Kunden an Produkten, ihrer Software, Verpackung, Kennzeichnung, Zweckbestimmung oder Gebrauchsanweisung sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Anbieterin bzw. des Herstellers unzulässig, soweit solche Änderungen regulatorisch relevant sein können.
3.7 Zwingende regulatorische Verpflichtungen der Anbieterin oder des Herstellers bleiben von diesen AGB uneingeschränkt vorbehalten.
4. Preise
4.1 Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF), netto und exklusive Mehrwertsteuer.
4.2 Massgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Nach Vertragsschluss eintretende wesentliche objektive Kostenänderungen berechtigen die Anbieterin zu einer angemessenen Preisanpassung; entsprechende Nachweise werden auf Verlangen erbracht.
4.3 Sämtliche Steuern, Abgaben, Zölle und vergleichbaren Belastungen trägt der Kunde, soweit nicht zwingendes Recht oder eine ausdrückliche Vereinbarung etwas anderes vorsieht.
4.4 Die Anbieterin ist berechtigt, Preise für noch nicht verbindlich bestätigte Bestellungen jederzeit anzupassen.
4.5 Bei Rahmen- oder Dauerschuldverhältnissen kann die Anbieterin Preise aus sachlichen Gründen, insbesondere aufgrund veränderter Herstellerpreise, Wechselkurse, Transportkosten, regulatorischer Anforderungen, Rohstoffpreise oder staatlicher Abgaben, mit angemessener Vorankündigung anpassen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird der Preis gemäss Bestellung zu 50% bei der Auftragsbestätigung, und der Restbetrag wird bei der Auslieferung in Rechnung gestellt. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig (Verfalltag).
5.2 Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
5.3 Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde den gesetzlichen Verzugszins von 5%, vorbehaltlich eines weitergehenden Verzugsschadens.
5.4 Die Anbieterin ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die Auslieferung des bestellten Produkts und weitere Lieferungen zurückzuhalten, Zahlungsfristen zu widerrufen, Vorauszahlung oder Sicherheiten zu verlangen und nach erfolgloser angemessener Nachfrist vom betroffenen Vertrag zurückzutreten.
6. Lieferfristen
6.1 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
6.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
6.3 Die Anbieterin ist berechtigt, für einzelne Produkte Mindestbestellmengen oder Verpackungseinheiten vorzusehen.
6.4 Gerät die Anbieterin in Lieferverzug, kann der Kunde einen pauschalen Schadensersatz von 0,5 % des Nettolieferwerts pro vollendete Kalenderwoche verlangen, maximal 5 % des Nettolieferwerts der verspäteten Lieferung. Der Kunde ist im Fall eines Lieferverzugs nicht berechtigt, auf die nachträgliche Leistung zu verzichten oder Schadenersatz zu verlangen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
6.5 Soweit für die Erfüllung einer Bestellung behördliche Bewilligungen, Freigaben, Konformitätsnachweise oder sonstige regulatorische Voraussetzungen erforderlich sind, steht die Lieferpflicht unter dem Vorbehalt ihres Vorliegens.
7. Lieferung
7.1 Soweit in der Bestellung bzw. Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde, erfolgen die Entladung, Einbringung, Montage, Inbetriebnahme, IT-Integration sowie eine Kurzeinweisung am vereinbarten Bestimmungsort. Diese Leistungen sind im Kaufpreis inbegriffen.
7.2 Falls gewünscht, kann der Kunde eine Schulung seiner Mitarbeitenden buchen, die gesondert in Rechnung gestellt wird.
7.3 Die für die Lieferung erforderlichen Mitwirkungspflichten des Kunden sind in den «Lieferbedingungen der PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG» geregelt, die integrierenden Bestandteil dieser AGB darstellen. Sind diese Liefervoraussetzungen am Einsatztag nicht erfüllt oder entfallen sie während des Einsatzes, sind die Mitarbeiter der Anbieterin berechtigt, den Einsatz zu verweigern bzw. abzubrechen. In diesem Fall trägt der Kunde die dadurch entstehenden, angemessenen und nachweisbaren Zusatzaufwendungen (Reisekosten, Stundensätze, Arbeitsausfall, Terminverschiebungen), sofern er die Anbieterin nicht mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich informiert hat.
8. Gefahrenübergang und Annahmeverzug
8.1 Der Gefahrübergang erfolgt spätestens mit der Lieferung an den Kunden; beim Versendungskauf ohne Einbringung beim Kunden erfolgt er mit Auslieferung an den Spediteur/Frachtführer. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist sie für den Gefahrübergang massgeblich.
8.2 Gerät der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er Mitwirkungshandlungen oder verzögert sich die Lieferung aus von ihm zu vertretenden Gründen, ist die Anbieterin berechtigt, Ersatz für die daraus entstehenden Schäden einschliesslich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten, zusätzliche Anfahrten) zu verlangen. Der Kunde schuldet eine pauschale Entschädigung in der Höhe von 0,5 % des Nettolieferwerts pro vollendeter Lieferwoche, maximal jedoch 5 %. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den Parteien möglich.
8.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, organisiert die Anbieterin den Transport und eine Transportversicherung; die diesbezüglichen Kosten sind im Preis inbegriffen.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Anbieterin. Der Kunde ermächtigt die Anbieterin, auf Kosten des Kunden die Eintragung des Eigentumsvorbehalts im amtlichen Register vorzunehmen und verpflichtet sich, alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
10. Prüfung und Mängelrüge
10.1 Der Kunde hat die gelieferten Produkte unmittelbar nach Empfang im Rahmen des ordnungsgemässen Geschäftsgangs zu prüfen (Art. 201 OR).
10.2 Erkennbare Mängel, Falschlieferungen, Mengenabweichungen und Transportschäden sind der Anbieterin unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Empfang, schriftlich bzw. in Textform und ausreichend dokumentiert mitzuteilen.
10.3 Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden.
10.4 Die Mängelanzeige muss mindestens Produktbezeichnung, Artikelnummer, gegebenenfalls Seriennummer/UDI, Rechnungs- oder Lieferscheinnummer sowie eine nachvollziehbare Beschreibung des behaupteten Mangels enthalten.
10.5 Sicherheitsrelevante Mängel, schwerwiegende Vorkommnisse und Sachverhalte, die möglicherweise regulatorische Melde-, Sicherheits- oder Rückrufpflichten auslösen, sind unabhängig von den vorstehenden Fristen unverzüglich mitzuteilen.
11. Gewährleistung
11.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Gewährleistungsfrist:
- 12 Monate für Produkte, die an B2B-Kunden verkauft wurden;
- 24 Monate für neue Produkte und 12 Monate für gebrauchte Produkte, die an Privatpersonen verkauft wurden.
11.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt jeweils ab Lieferung des betreffenden Produkts.
11.3 Als Mängel gelten nur nachgewiesene Material- oder Herstellungsfehler der gelieferten Produkte. Angaben der Anbieterin zu den Produkten stellen nur dann zugesicherte Eigenschaften dar, wenn die Anbieterin sie schriftlich ausdrücklich als solche bezeichnet hat.
11.4 Bei einem rechtzeitig und ordnungsgemäss gerügten, von der Anbieterin zu vertretenden Mangel hat die Anbieterin nach eigener Wahl zunächst das Recht:
- den Mangel zu beheben;
- das Produkt zu ersetzen; oder
- eine angemessene Gutschrift zu erteilen.
11.5 Erst wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig scheitern oder für den Kunden unzumutbar sind, stehen dem Kunden die zwingend verbleibenden gesetzlichen Rechte zu.
11.6 Mangelhafte ersetzte Produkte bzw. Teile, sind der Anbieterin zurückzugeben und werden Eigentum der Anbieterin.
11.7 Jegliche weitergehenden Gewährleistungsansprüche des Kunden sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
11.8 Keine Gewährleistung besteht insbesondere für Mängel oder Schäden infolge:
- unsachgemässer Verwendung;
- Verwendung ausserhalb der vorgesehenen Zweckbestimmung;
- Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung;
- unsachgemässer Lagerung oder Beförderung nach Gefahrübergang;
- unzureichender Wartung, Reinigung oder Instandhaltung;
- eigenmächtiger Reparaturen oder Veränderungen;
- Verwendung nicht freigegebener Ersatz- oder Zubehörteile;
- gewöhnlicher Abnutzung oder Verschleiss;
- äusserer Einwirkungen, für welche die Anbieterin nicht einzustehen hat; oder
- Kombination mit nicht kompatiblen Produkten, Systemen, Softwarekomponenten oder Zubehörteilen.
11.9 Ansprüche des Kunden aus etwaigen Garantieerklärungen des Herstellers bleiben unberührt und gehen den Gewährleistungsansprüchen des Kunden gegenüber der Anbieterin vor.
12. Rücksendungen
12.1 Ein allgemeines vertragliches Rückgabe- oder Umtauschrecht besteht nicht.
12.2 Rücksendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Anbieterin und gegebenenfalls einer Rücksendeautorisierung.
12.3 Die Annahme einer Rücksendung stellt kein Anerkenntnis eines Mangels oder einer Rechtspflicht dar.
12.4 Die Anbieterin kann insbesondere Produkte von der freiwilligen Rücknahme ausschliessen, die:
- speziell für den Kunden bestellt oder hergestellt wurden;
- geändert oder benutzt wurden;
- nicht mehr vollständig rückverfolgbar sind; oder
- aus hygienischen oder regulatorischen Gründen nicht erneut in Verkehr gebracht werden dürfen.
13. Installation, Wartung und Instandhaltung
13.1 Soweit Produkte einer fachgerechten Installation, Wartung, Kalibrierung, Validierung, sicherheitstechnischen Kontrolle oder sonstigen Instandhaltung bedürfen, hat der Kunde die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben und Herstellerangaben einzuhalten.
13.2 Installations-, Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen nur durch entsprechend qualifizierte und, soweit erforderlich, autorisierte Personen durchgeführt werden.
13.3 Werden solche Arbeiten ohne erforderliche Autorisierung vorgenommen, entfallen die Garantie und die vertragliche Gewährleistung für dadurch verursachte Schäden, soweit gesetzlich zulässig.
13.4 Zwingende Pflichten hinsichtlich der Instandhaltung von Medizinprodukten bleiben vorbehalten.
14. Produktsicherheit, Vigilanz und Vorkommnisse
14.1 Der Kunde informiert die Anbieterin unverzüglich über sämtliche ihm bekanntwerdenden sicherheitsrelevanten Beschwerden, Fehlfunktionen, Produktmängel, schwerwiegenden Vorkommnisse oder sonstigen Ereignisse im Zusammenhang mit den Produkten, soweit diese für die Produktsicherheit oder regulatorische Pflichten relevant sein können.
14.2 Der Kunde stellt der Anbieterin sämtliche ihm verfügbaren Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die vernünftigerweise für die Beurteilung des Ereignisses, eine regulatorische Meldung oder Sicherheitsmassnahme erforderlich sind.
14.3 Gesetzliche Meldepflichten des Kunden gegenüber den zuständigen Behörden bleiben unberührt.
14.4 Keine Partei darf eine gesetzlich erforderliche Meldung, Sicherheitsmassnahme oder behördliche Kooperation aufgrund vertraglicher Geheimhaltungspflichten verweigern oder unterlassen.
15. Haftung
15.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Unabhängig von ihrem Rechtsgrund werden jegliche Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht an den gelieferten Produkten selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, entgangene Gewinne, Verlust von Aufträgen, Betriebsunterbrüche sowie andere direkte, indirekte, mittelbare oder Folgeschäden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Insbesondere wird jegliche Haftung für Hilfspersonen der Anbieterin soweit gesetzlich zulässig vollständig ausgeschlossen.
15.2 Vorbehalten bleiben insbesondere zwingende Haftungsbestimmungen sowie Fälle, in denen ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung nach Art. 100 OR oder anderen zwingenden Vorschriften unzulässig ist.
15.3 Die Haftung nach dem Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht (PrHG; SR 221.112.944) bleibt im zwingenden gesetzlichen Umfang unberührt. Eine im Voraus erfolgende Wegbedingung oder Beschränkung zwingender Produktehaftung wird durch diese AGB nicht bezweckt.
16. Software und digitale Komponenten
16.1 Soweit Produkte Software oder digitale Komponenten enthalten, erhält der Kunde ausschliesslich die zur vertragsgemässen Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte.
16.2 Sämtliche Rechte an Software, Firmware, Algorithmen, Dokumentationen und sonstigem geistigem Eigentum verbleiben bei der Anbieterin, dem Hersteller oder dem jeweiligen Rechteinhaber.
16.3 Soweit gesetzlich zulässig, sind insbesondere unbefugtes Kopieren, Bearbeiten, Dekompilieren, Reverse Engineering oder Umgehen technischer Schutzmechanismen untersagt.
16.4 Der Kunde ist verpflichtet, von der Anbieterin oder dem Hersteller bereitgestellte sicherheitsrelevante Software- und Firmware-Updates innerhalb angemessener Frist zu installieren, soweit dies für den sicheren Betrieb erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.
17. Geistiges Eigentum
17.1 Sämtliche Marken-, Urheber-, Patent-, Design-, Know-how- und sonstigen Immaterialgüterrechte an den Produkten und den dazugehörigen Unterlagen verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern.
17.2 Der Kauf eines Produkts führt – ausser hinsichtlich der bestimmungsgemässen Verwendung – zu keiner Übertragung oder Lizenzierung von Immaterialgüterrechten.
17.3 Marken, Logos, Produktbilder oder Marketingmaterialien der Anbieterin oder des Herstellers dürfen nur im ausdrücklich gestatteten Umfang verwendet werden.
18. Datenschutz
18.1 Die Parteien bearbeiten Personendaten in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Datenschutzrecht, insbesondere dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG; SR 235.1).
18.2 Soweit im Rahmen der Geschäftsbeziehung besonders schützenswerte Personendaten, insbesondere Gesundheitsdaten, bearbeitet werden, haben die Parteien angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz dieser Daten zu treffen.
18.3 Der Kunde darf der Anbieterin Patientendaten oder andere besonders schützenswerte Personendaten nur übermitteln, wenn dies rechtlich zulässig und für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.
18.4 Soweit eine Partei Personendaten im Auftrag der anderen Partei bearbeitet, schliessen die Parteien, soweit erforderlich, eine gesonderte Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung.
19. Vertraulichkeit
19.1 Die Parteien behandeln sämtliche nicht öffentlich bekannten kaufmännischen, technischen, regulatorischen und sonstigen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und dürfen sie nicht für andere Zwecke verwenden.
19.2 Gesetzliche Melde- und Informationspflichten, insbesondere aus dem Medizinprodukterecht, gehen vertraglichen Geheimhaltungspflichten vor.
20. Höhere Gewalt
20.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und trotz angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden konnten.
20.2 Als solche Ereignisse kommen insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, Krieg, Terrorismus, Unruhen, Feuer, Überschwemmungen, behördliche Massnahmen, Embargos, schwerwiegende Transportstörungen, Energieausfälle, Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur, Arbeitskämpfe sowie erhebliche und unvorhersehbare Lieferkettenunterbrechungen in Betracht.
20.3 Die betroffene Partei informiert die andere Partei über ein solches Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen, sobald dies vernünftigerweise möglich ist.
20.4 Dauert das Ereignis länger als 90 Tage und wird die Vertragserfüllung dadurch wesentlich beeinträchtigt, kann jede Partei vom noch nicht erfüllten Teil des betroffenen Vertrages zurücktreten, sofern keine zumutbare alternative Erfüllungsmöglichkeit besteht. Bereits geleistete Zahlungen für nicht gelieferte Produkte werden zurückerstattet.
21. Dokumentation und Aufbewahrung
21.1 Produktbezogene Dokumentationen sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und Herstelleranweisungen aufzubewahren.
21.2 Der Kunde hat insbesondere solche Unterlagen aufzubewahren, deren Aufbewahrung für die Rückverfolgbarkeit, Produktsicherheit, Wartung oder Erfüllung regulatorischer Pflichten erforderlich ist.
22. Änderungen regulatorischer Anforderungen
22.1 Ändern sich nach Vertragsschluss gesetzliche oder regulatorische Anforderungen, welche Herstellung, Import, Vertrieb, Kennzeichnung, Dokumentation, Lieferung oder Verwendung eines Produkts betreffen, sind die Parteien berechtigt und verpflichtet, die zur Einhaltung zwingenden Rechts erforderlichen Anpassungen vorzunehmen.
22.2 Ist die Lieferung eines Produkts aufgrund neuer zwingender regulatorischer Anforderungen dauerhaft unzulässig oder objektiv unmöglich geworden, kann die Anbieterin vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen für nicht gelieferte Produkte werden zurückerstattet.
23. Mitteilungen
23.1 Rechtserhebliche Mitteilungen im Zusammenhang mit diesen AGB oder einem darauf beruhenden Vertrag erfolgen schriftlich oder in einer Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, soweit nicht Gesetz oder Vertrag eine strengere Form vorschreiben.
23.2 Sicherheitsrelevante Mitteilungen können zusätzlich über die von der Anbieterin bezeichneten Notfall-, Vigilanz- oder Qualitätskanäle erfolgen.
24. Anwendbares Recht
24.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Anbieterin und dem Kunden unterstehen schweizerischem Recht.
24.2 Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG/Wiener Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
25. Gerichtsstand
25.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung, diesen AGB oder einzelnen Verträgen ist, soweit gesetzlich zulässig, Steckborn, Schweiz.
25.2 Die Anbieterin ist jedoch berechtigt, den Kunden alternativ an dessen Sitz oder an jedem anderen gesetzlich verfügbaren Gerichtsstand zu belangen.
26. Schlussbestimmungen
26.1 Diese AGB ersetzen hinsichtlich ihres Regelungsgegenstands frühere Fassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossene Verträge.
26.2 Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen eines Einzelvertrages sind nur verbindlich, soweit sie von hierzu befugten Personen vereinbart wurden.
26.3 Bei Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen ist im Falle von Widersprüchen die deutsche Fassung massgebend, soweit gesetzlich zulässig.
26.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG
Schnaittach (DE)
Zweigniederlassung Steckborn
Seestrasse 161
8266 Steckborn